PFLEGEHILFSMITTEL

CINAR MEDICAL

Pflegebox ohne Zuzahlung im Wert von bis zu 40 € / Monat

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In 3 Schritten zur kostenlosen Pflegehilfsmittel Box

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie sofort, kostenfrei.

+49 621-490 79 430

WILKOMMEN CINAR MEDICAL

Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 €

Unsere Pflegepakete lassen sich in wenigen Minuten beantragen und werden Ihnen jeden Monat kostenlos zugestellt.

Wir versenden die Ware erst, wenn wir die Genehmigung erhalten haben.

Kostenlose monatliche Lieferung über unseren Versand Dienstleister zu Ihnen nach Hause

Lässt sich in wenigen Minuten beantragen, kein Rezept erforderlich!

Sie können die HygenBox so oft wie nötig nach Bedarf anpassen.

Antrag auf Kostenübernahme

Bitte füllen Sie nach Ihrer Bestellung den Antrag auf Kostenübernahme vollständig aus.

Die HygenBox von Cinar Medical

JEDERZEIT

Nachdem wir Ihren Antrag auf Kostenübernahme erhalten haben, werden wir ihn bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Wenn es sich um zeitlich begrenzte Genehmigungen handelt, werden wir Sie rechtzeitig benachrichtigen.

ERSPARNIS

Machen Sie Gebrauch von Ihrem gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Unterstützung von bis zu 480 €! Wir stellen Ihnen Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu, auch an eine alternative Lieferadresse, wenn gewünscht.

INDIVIDUELL

Mit HygenBox haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pflegehilfsmittel nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammenzustellen und jederzeit bequem sowohl am Computer als auch auf Ihrem Handy anzupassen.

PFLEGEHILFSMITTEL

Übersicht zu unseren Produkten
STERILIUM

Händedesinfektionsmittel - 500ml

Bacillol    

Flächendesinfektion - 500ml

HYGOSTAR

Nitrilhandschuhe - 100 Stück

BACILLOL

Feuchttücher - 80 Stück

CARETEX

Inkontinenzunterlagen bei Bedarf

BED MAT

25 Stück

MUNDSCHUTZ MASKEN

50 Stück

SENI

Bettschutzunterlagen - 25 Stück

MUNDSCHUTZ

Mundschutzmasken

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Gemäß den Bestimmungen des Pflegestärkungsgesetzes gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI haben Sie oder die pflegebedürftige Person Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat, wenn:

  - ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegt,
  - die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt,
     die pflegebedürftige Person mindestens teilweise von einer privaten Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter)         
     gepflegt wird.

Erfüllen diese drei Voraussetzungen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu40 €. Dies gilt sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte.

Wenn die Kostenübernahme abgelehnt wird, entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Die Pflegehilfsmittel werden erst verschickt, sobald uns die Pflegekasse die Kostenzusage mitteilt. Somit ist eine Bestellung bei uns vollkommen risikofrei.

Falls Sie mit den Gründen für die Ablehnung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, sollten Sie zeitnah einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

BEZUG VON WIEDERVERWENDBAREN BETTSCHUTZEINLAGEN

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (maximal 4 Stück pro Jahr), bei Vorliegen eines entsprechenden individuellen Bedarfs.

Diese können bis zu 300 Mal gewaschen werden. Im Rahmen des Bestellprozesses werden Sie gefragt, ob Sie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen benötigen. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen (PG 51) werden separat betrachtet und sind kein Bestandteil der Produktgruppe "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" (PG 54), die durch die Pflegekassen mit bis zu 40 Euro pro Monat abgedeckt werden. Daher sind die Kosten für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen nicht in diesem Budget enthalten. Die jeweiligen Kosten werden nicht miteinander verrechnet, sodass die gleichzeitige Nutzung von wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen und anderen Pflegehilfsmitteln möglich ist.

Angehörige oder Privatpersonen, die die Pflege übernehmen, haben grundsätzlich Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dies gilt auch dann, wenn der Pflegebedürftige parallel von einem Pflegedienst betreut wird, der seine eigenen Pflegehilfsmittel mitbringt.

Wenn also neben dem Pflegedienst mindestens eine private Person (Angehöriger, Verwandter, Freund oder Bekannter) die Pflege unterstützt, besteht Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.


Unsere Praxis ist es, Ihre Pflegehilfsmittel stets diskret in einem neutralen Karton ohne jegliche Bedruckung zu verpacken, um Ihre Privatsphäre zu wahren und Diskretion zu gewährleisten.

KONTAKT AUFNAHME

Füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN HIER LESEN

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